Das neue Eingewöhnungskonzept für Chor-Aspiranten sieht nunmehr vor, dass InteressentInnen einmal zugucken. Wer dann noch nicht abgeschreckt ist, geht in der zweiten Runde direkt in den Sound-TÜV bei Chorleiterin Alicja, um musikalische NoNos schnell zu identifizieren und dann nach einer dritten Probeprobe die gegenseitige Willensbekundung für eine generelle Teilnahme einzuholen.
Ts, ts, ts: Beatbox-Alarm mit Klatsch und Stampf
Nach dem Einsingen machten wir uns an SOMEONE THAT I USED TO KNOW. Dabei musste die Chorleitung zu ergotherapeutischen Stampf-und- Klatsch-Übungen greifen, um den Rhytmus zu vermitteln. Wie mit “T”s und “P”s eine Hi-Hat und eine Bass-Drum zu simulieren sind, demonstrierte Chorleiterin Alicja. Der Chor wartet auf den Durchbruch und das Coming Out von Beat Box Boy Mathias aus dem Tenor! ZEIG DICH!
Chorisches Atmen und Stöhnen
Anschließend feilten wir an dem emotionalen Ghospel DEEP RIVER: Wie halten wir es mit den Impulsen und dem chorischen Atmen – nicht zu verwechseln mit dem chlorischen Alten (Wäre auch ein guter Chorname!) -, an welchen Stellen werden wir lauter oder leiser, wann seufzt der ALT und auch welche Töne eigentlich zu singen sind. Denn, das wird in der Musik oft vergessen: Die Qualität des Vortrags hat auch etwas damit zu tun, dass man sich lose an dem orientiert, was so ein Komponist auf dem Blatt notiert hat.
Sexismus, Merchandising, Arbeitskampf: Dritte Halbzeit im Rosenstock
Nach dem abschließenden UBI CARITAS und dem MANN IM SPIEGEL ging es mit Getöse in den Rosenstock, wo der Boden klebte, als sei gestern Weiberfastnacht gewesen und deren Personal und andere Gäste sich sichtlich gefreut haben, uns wieder zu sehen (BUZZ!). Dort befassten wir uns in gewohnt gemessenen Ton und strukturierter Form mit Themen wie Sexismus, Ausladungslisten und Merchandising für das Novemberkonzert.
Insgesamt muss festgestellt werden, dass der Tenor NAHTLOS an das Leistungsniveau vor der Sommerpause angeschlossen hat (Was auch immer das bedeutet). Im Übrigen hat quasi niemand über die Mühen des ersten Schultags und die Tatsache, bereits letzte Woche von 9 bis 17:00 am Arbeitsplatz anwesend gewesen sein zu müssen, geklagt.